Brille von der Steuer absetzen 

Du kannst deine neue Brille als außergewöhnliche Belastung oder als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wir erklären dir, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wo du die Kosten in deiner Steuererklärung einträgst. 

Die Kosten für eine neue Brille werden nur in seltenen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Doch wie sieht es mit dem Finanzamt aus? Grundsätzlich kannst du deine Brille und auch Kontaktlinsen von der Steuer absetzen, da es sich hierbei um medizinische Hilfsmittel handelt. Wir erklären dir, in welchen Fällen du deine Brille von der Steuer absetzen kannst und was du dabei beachten solltest. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Brille steuerlich absetzen – als außergewöhnliche Belastung   
  2. Brille steuerlich absetzen – als Werbungskosten   
  3. Weitere Sehhilfen von der Steuer absetzen   
  4. Wo trage ich meine Brille in der Steuererklärung ein? 
  5. Die häufigsten Fragen zum Thema 

Brille steuerlich absetzen – als außergewöhnliche Belastung

Die Kosten für deine neue Brille kannst du als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen medizinische Hilfsmittel und Leistungen, die dir ärztlich verordnet wurden, aber nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu zählen Ausgaben für Zahnersatz, Hörgeräte, orthopädische Schuhe, Physiotherapie, Akupunktur und eben auch für Brillen. Wenn du deine Brille als außerordentliche Belastung steuerlich absetzen willst, müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Deine Sehhilfe wurde augenärztlich verschrieben

Die Brille muss medizinisch notwendig und ärztlich verschrieben sein. Das Rezept für die Brille benötigst du, um die Brille bei deiner Steuererklärung geltend zu machen. Nach dem ersten Attest reicht in den Folgejahren die Sehschärfenbestimmung deines Optikbetriebs.

Tipp: Die Fahrtkosten zum Optikbetrieb oder zur Augenarztpraxis kannst du als Krankheitskosten in der Steuererklärung aufnehmen. Sowohl die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel als auch 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer mit dem Auto sind steuerlich absetzbar.

Deine Kosten liegen über deiner zumutbaren Belastungsgrenze

Die Kosten für die Brille sind nur steuerlich absetzbar, wenn diese über deiner Belastungsgrenze liegen. Die Belastungsgrenze ist individuell und wird vom Finanzamt anhand deiner Einkünfte, deines Familienstands und der Anzahl deiner Kinder berechnet. In der Regel liegt der zumutbare Eigenanteil zwischen ein und sieben Prozent der Einkünfte.

Übersicht der zumutbaren Belastungen

Gesamtbetrag der JahreseinkünfteLedig ohne KindVerheiratet ohne KIndMit 1 oder 2 KindernMit 3 oder mehr Kindern
bis 15.340 €5 %4 %2 %1 %
15.340 € bis 51.130 €6 %5 %3 %1 %
über 51.130 €7 %6 %4 %2 %

Du bist dir nicht sicher, ob du die zumutbare Belastungsgrenze übersteigst? Dann prüfe, welche medizinischen Hilfsmittel und Leistungen du außerdem als außergewöhnliche Belastung absetzen kannst und sammle hierfür alle Atteste und Belege. Die Gesamtsumme trägst du dann als außergewöhnliche Belastung in deine Steuererklärung ein. Das Finanzamt berechnet selbst, ob du über der zumutbaren Belastungsgrenze liegst, und zieht den Betrag über dieser Grenze vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte ab. Dadurch mindert sich dein zu versteuerndes Einkommen.

Brille steuerlich absetzen – als Werbungskosten

Die Kosten für deine neue Brille kannst du in der Regel nicht als Werbungskosten absetzen. Zu den Werbungskosten zählen alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit anfallen. Dazu zählen Fahrtkosten, Reisekosten, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sowie Ausgaben für die Arbeitsbekleidung oder Arbeitsmittel. Übersteigen deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 Euro, mindern sie deine Steuerlast.

Da der Bundesfinanzhof beschlossen hat, dass du eine Brille primär aus medizinischen Gründen und nicht als Arbeitsmittel trägst, kannst du diese nicht als Werbungskosten absetzen – auch nicht, wenn es sich hierbei um eine Arbeitsplatzbrille handelt, die du ausschließlich am Arbeitsplatz trägst.  

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, in denen du die Brille doch als Werbungskosten absetzen kannst:

  • Du bist auf eine Brille angewiesen und kannst nachweisen, dass sich deine Augen durch die berufliche Tätigkeit oder durch einen Arbeitsunfall verschlechtert haben.
  • Du trägst die Brille zum Schutz deiner Augen wie zum Beispiel im Labor, auf einer Baustelle oder in einer Zahnarztpraxis. In diesem Fall kannst du die Schutzbrille steuerlich als Werbungskosten absetzen, selbst wenn sie zusätzlich deine Sehschwäche korrigiert.

Weitere Sehhilfen von der Steuer absetzen

Nun weißt du, in welchen Fällen du deine Brille von der Steuer absetzen kannst. Aber wie sieht es eigentlich mit anderen Sehhilfen aus? Wir geben dir einen schnellen Überblick.

  • Sonnenbrille: Genauso wie eine normale Brille, kannst du auch eine Sonnenbrille oder eine selbsttönende Brille als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, wenn diese eine Sehstärke haben. Es gelten dabei die gleichen Bedingungen wie für normale Brillen.
  • Arbeitsplatzbrille: Eine Arbeitsplatzbrille gilt nicht als Arbeitsmittel, sondern als medizinisches Hilfsmittel. Daher kannst du diese wie alle anderen Brillen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.  
  • Kontaktlinsen: Wenn du Kontaktlinsen anstatt einer Brille trägst, kannst du diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Auch hier benötigst du wieder ein Attest und die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten sein.

Wo trage ich meine Brille in der Steuererklärung ein?

Manche Steuer-Apps fragen direkt nach den Kosten deiner Brille. Wenn du deine Steuererklärung selbst machst, dann findest du auf Seite 3 des Mantelbogens “Andere außergewöhnliche Belastungen”. Dort trägst du in den meisten Fällen die Kosten deiner Brille ein. Sollte es sich bei deiner Brille um ein Arbeitsmittel handeln, kannst du sie in der Anlage N als “Werbungskosten” eintragen.

Die häufigsten Fragen zum Thema

Da das Thema Steuern sehr komplex ist, gibt es dazu allerhand verschiedener Fragen. Wir haben die häufigsten Fragen für euch beantwortet.

Kann ich als Rentner:in die Brille von der Steuer absetzen?

Auch Rentner:innen können eine Brille als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, da es sich hierbei um eine Ausgabe für die Gesundheit handelt. Die Brille muss dafür ärztlich verschrieben und die individuelle Belastungsgrenze überschritten sein.

Kann auch eine Brille ohne Stärke von der Steuer abgesetzt werden?

Leider kannst du keine Brille ohne Stärke von der Steuer absetzen, da es sich hierbei nur um ein Accessoire und um keine medizinische Notwendigkeit handelt. Dasselbe gilt für Sonnenbrillen ohne Stärke und auch für farbige Kontaktlinsen, die keine Fehlsichtigkeit korrigieren.

Kann man so viele Brillen steuerlich absetzen wie man möchte?

Sollte deine Brille kaputtgehen, brauchst du eine neue und kannst diese auch steuerlich absetzen. Solange deine Forderungen in der Steuererklärung plausibel sind, kannst du auch mehr als eine Brille im Jahr absetzen. Bei einer zu großen Anzahl an Brillen kann das Finanzamt aber durchaus stutzig werden und wenn du keine plausible Rechtfertigung für die vielen Brillenkäufe hast, ist es möglich, dass mehrere Sehhilfen nicht akzeptiert werden.

Kann ich die Brille meines Kindes steuerlich absetzen?

Wenn dein Kind eine Brille braucht und die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, kannst du diese als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung mitangeben. 

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Von unserem Optik-Team geprüft:

Ralf Zosel

Augenoptiker und Category Manager Brillengläser

Ralf ist gelernter Augenoptiker und bei Brille24 für die Brillengläser zuständig. Er hat langjährige Erfahrung in der Glasberatung und in der Brillenfertigung. Er ist unser Glasspezialist.

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