Häufig gestellte Fragen zum Thema Gutscheine und Freunde werben Freunde
- Wer kann bei Brille24 werben?
- Wie kann ich Brille24 weiterempfehlen?
- Werde ich für meine Empfehlung belohnt?
- Kann ich jedem eine Empfehlung senden?
- Ist die Anzahl der Empfehlungen begrenzt?
Wer kann bei Brille24 werben?
Bei Brille24 kann jeder werben, der sich bereits registriert hat und über ein Kundenkonto verfügt. Wenn Sie also mit Brille24 zufrieden sind, dann empfehlen Sie uns doch Ihren Freunden, Verwandten oder Ihren Bekannten. Jede Weiterempfehlung lohnt sich.
Wie kann ich Brille24 weiterempfehlen?
Das ist ganz einfach! Loggen Sie sich zuerst in Ihr Kundenkonto ein. Danach klicken Sie links in der Leiste auf den Menüpunkt "Freunde werben Freunde". Auf der nun erscheinenden Seite klicken Sie auf den Link: "Hier geht es zum Freunde-werben-Freunde Bereich."
Im folgenden Bildschirm können Sie ganz einfach den Namen und die Emailadresse des zu Werbenden eintippen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes bestätigen Sie Ihre "Werbung" mit einem Klick auf den grau hinterlegten "Jetzt Freunde werben?"-Button. Das war´s schon.
Werde ich für meine Empfehlung belohnt?
Natürlich soll Ihre Empfehlung entsprechend honoriert werden. Für eine erfolgreiche Kundenwerbung schenken wir Ihnen und dem Geworbenen jeweils einen 5EUR Gutschein. Sollten Sie zwei Kunden erfolgreich geworben haben, bekommen Sie natürlich auch zwei 5EUR Gutscheine. Pro Bestellung kann ein Gutschein eingelöst werden
Kann ich jedem eine Empfehlung senden?
Prinzipiell können Sie jedem eine Freundschaftswerbung zuschicken. Um jedoch in den Genuss des Gutscheins in Höhe von 5EUR zu kommen, ist es erforderlich, dass der Geworbene noch nicht über ein Kundenkonto bei Brille24 verfügt. Denn, die Gutschrift wird nur dann gutgeschrieben, wenn sich der Neukunde auf Geheiß der Freundschaftswerbung bei uns registriert.
Ist die Anzahl der Empfehlungen begrenzt?
Nein. Eine Maximalzahl von Empfehlungen gibt es nicht. Sie können so vielen Ihrer Bekannten eine Anfrage schicken, wie Sie möchten.
Ggf. erhobene Einfuhrumsatzsteuer wird dem Kunden erstattet.